Ausschlusskriterien
- struktureller Leerstand
- Objekte mit häufigem Eigentümerwechsel oder aus einem Zwischenkauf
- Objekte aus Zwangsversteigerung ohne Möglichkeit des freihändigen Verkaufs
- Projektierte Objekte
- Maklerangebote aus Maklerketten
- Objekte älter als Baujahr 1990, sofern nicht umfangreich fachgerecht modernisiert (Wärmedämmung, Strom etc.!)
- Erbpachtgrundstück
- Gewerbeobjekte mit (Haupt-)Mietverträgen weniger als 15 Jahren Restlaufzeit
- Bürohäuser
- Mehrfamilienhäuser innerhalb von Gewerbe- und Mischgebieten
- Angebote mit unklarer oder schwieriger Verkaufssituation
- Objekte ohne Balkone/Loggien
- "Plattenbauten"
- Hochhäuser
- "Studentenwohnungen" (durchschnittliche Wohnungsgröße = kleiner als ca. 45m2)
- Gastronomie