Ausschlusskriterien

  • struktureller Leerstand

  • Objekte mit häufigem Eigentümerwechsel oder aus einem Zwischenkauf

  • Objekte aus Zwangsversteigerung ohne Möglichkeit des freihändigen Verkaufs

  • Projektierte Objekte

  • Maklerangebote aus Maklerketten

  • Objekte älter als Baujahr 1990, sofern nicht umfangreich fachgerecht modernisiert (Wärmedämmung, Strom etc.!)

  • Erbpachtgrundstück

  • Gewerbeobjekte mit (Haupt-)Mietverträgen weniger als 15 Jahren Restlaufzeit

  • Bürohäuser

  • Mehrfamilienhäuser innerhalb von Gewerbe- und Mischgebieten

  • Angebote mit unklarer oder schwieriger Verkaufssituation

  • Objekte ohne Balkone/Loggien

  • "Plattenbauten"

  • Hochhäuser

  • "Studentenwohnungen" (durchschnittliche Wohnungsgröße = kleiner als ca. 45m2)

  • Gastronomie